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  Urlaub ohne Internetanschluss ist für viele nicht mehr vorstellbar. Schnell mit dem Notebook die eigenen E-Mails kontrollieren, über VPN in der Firma nach dem rechten sehen, oder sich einfach vor Ort über den Urlaubsort informieren. Wer seinen Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellt, sollte sich vor Risiken und möglichem Missbrauch schützen. |
 Jeder Vermieter ist verpflichtet, durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen den Missbrauch z.B. das Verbreiten von Musik über Tauschbörsen vorzubeugen. Voraussetzung hierfür ist die Zuordnung und Protokollierung von Verbindungsdaten. Der Vermieter haftet für Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch das Herunterladen von Musik, das Surfen auf Internetseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten, z.B. mit rechtsradikalem Hintergrund, sowie die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen. |
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 | Die B.Box wird über ein Handelsübliches Patchkabel an den Router angeschlossen. | | Das zu schützende Netzwerk wird an der B.Box angeschlossen. Dies kann ein bestehendes Netzwerk über Patchkabel oder ein WLAN-Netz sein, welches über einen Zusätzlichen Access-Point bereitgestellt werden muss. | | Jetzt meldet man sich über einen beliebigen Webbrowser an der B.Box an um die Nutzungsbedingungen anzupassen und das Layout der Startseite für den Gast zu ädern. Nach der Einrichtung müssen Sie sich nur noch an der Box anmelden, wenn Sie keine ausgedruckten Nutzungsbedingungen mehr haben. Drucken Sie einfach Reichlich aus. | |
| | Es fallen lediglich einmalige Kosten an. Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Benutzer und dem damit verbundenen Datenvolumen. Je nach Datenvolumen muss eine kleinere oder größere Speicherkarte verbaut werden. Sie wünschen ein Angebot oder weitere Informationen? | Datenblatt | |
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